Präambel
Der vorliegende Vertrag gilt für alle Buchungen des Kunden von Leistungen der Biokinetics Studio One GmbH (nachfolgend „Anbieter“). Die Buchungen sind persönlich und können nicht auf Dritte übertragen werden (Ausnahme sind Sonderfälle gemäss Punkt 3.3). Der Abschluss des Vertrags setzt ein Mindestalter von 18 Jahren voraus. Bei minderjährigen Mitgliedern ist die schriftliche Einverständniserklärung mindestens eines gesetzlichen Vertreters erforderlich.
1.) Leistungsgegenstand
Nutzungsrecht des Leistungsangebots gilt gemäss Vertragsart im Biokinetics Studio One GmbH bei vorher vereinbarten Terminen ab Beginn der Vertragslaufzeit. Im folgenden wird der Leistungsgegenstand genauer beschrieben:
1.1) Das jeweilige Abonnement bzw. die gebucht Leistung berechtigt sowohl zur Absolvierung eines Termins im Einzeltraining bzw. als Einzelanwendung. Spezialkonditionen Aurum: 10 Trainingseinheiten sind auch in jedem anderen AURUM Studio (sofern das anderen AURUM Studio dies anbietet) während der Vertragslaufzeit absolvierbar. Beim AURUM Training kann je nach Vertrag auch ein Partner-Training (2 Personen absolvieren das Training gemeinsam) gebucht werden. Dies gilt nur für AURUM und nicht für die anderen Anwendungen und Trainings. Das AURUM Abonnement ist kein klassisches Fitness-Abo oder Standard-Abo, sondern ein Personal Training das individuell auf den Kunden abgestimmt wird.
1.2) Körperanalyse und Beratung können nur gemäss gebuchten Paketen genutzt werden und sind, falls nicht anders im Angebot gekennzeichnet, kostenpflicht
1.3) Es besteht kein Anspruch auf bestimmtes Equipment oder Geräte. Der Personal Traininer kann insbesondere die Trainings dynamisch und Anhand der verfügbaren Methoden und Möglicheiten gestalten und anpassen. Dies gilt auch insbesondere dann, wenn ein Kunde auf Grund von gesundheitlichen Einschränkungen bestimmtes Equipment, Geräte oder Übungen nicht mehr durchführen kann oder darf. In diesem Fall ist der Anbieter berechtigt, alternative Methoden für die Leistungserbringung zu nutzen.
1.4) Kostenfreie Stornierung, Terminverschiebung oder Terminartänderung nur bis 24 Stunden vor Terminbeginn möglich. Wird ein Termin weniger als 24 Stunden vor Terminbeginn storniert/abgesagt oder der Kunde erscheint unangekündigt nicht zum gebuchten Termin, wird eine Stornierungsgebühr von CHF 100.00 erhoben.
1.5) Für das Absolvieren der gebuchten Trainingseinheiten durch den Kunden stellt der Anbieter die erforderlichen Räumlichkeiten und die technische Ausrüstung sowie geschulte Trainer zur Verfügung. Der Kunde muss eine allfällige Hausordnung (die je-derzeit implementiert, angepasst und/oder ergänzt werden kann) einhalten und hat den Anweisungen des Personals des Anbieters Folge zu leisten. Die Trainingseinhei-ten sind an den vereinbarten Terminen zu absolvieren. Änderungen der Anschrift und/oder der Kontaktdaten sind dem Studiopersonal umgehend mitzuteilen. Zwi-schen den Trainern und den Kunden dürfen keine Nebenabreden ohne Zustimmung der Studioführung getroffen werden.
1.6) Ort der Leistungserbringung ist derzeit die Fürstenlandstrasse 135 in 9014 St. Gallen. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, das Training bzw. die Anwendung auch in anderen Räumlichkeit abzuhalten, welche sich in einem zumutbaren Radius von maximal 10km (Luftline) vom aktuellen Standort befinden. Der Anbieter ist auch berechtigt, den Standort für gewissen Dienstleistungen permanent innerhalb von diesem Radius zu verlegen. In diesen Fällen besteht kein Recht auf Widerruf, Rücktritt oder Rückerstattung.
2.) Preis und Zahlung
2.1) Der digital angezeigte und bereits bestätigte Preis des Trainingsabonnements wird mit Unterzeichnung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erneut bestätigt und ist bei Vertragsunterzeichnung mit der Vertragsart zugehörigen Zahlungsmethode zu entrichten.
2.2) Der gebuchte Tarif wird bei Vertragsunterzeichnung für die gesamte Laufzeit bei der Zahlungsmethode "Rechnung" mit einer Zahlungsfrist von 7 Tagen fällig. Allfällige BAR Zahlungen sind sofort fällig. Kreditkarten-Zahlungen werden bei Einmalzahlung sofort fällig, und bei laufenden Monats-Abonnements automatisch abgebucht.
2.3) Die Pflicht zur Zahlung besteht auch dann, wenn der Kunde die Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Nicht konsumierte Trainings verfallen nach Ablauf der Laufzeit ersatzlos. Kommt der Kunde mit einem Betrag ganz oder teilweise in Verzug, so wird der dann noch aushaftende Gesamtbetrag zur sofortigen Zahlung fällig. Als Verzugszinsen werden 9% p.a. vereinbart. Für Mahnschreiben werden je CHF 20.00 berechnet. Anfallende Spesen und Kosten der Rechtsverfolgung werden den Kunden in Rechnung gestellt.
2.4) Sollte ein Kunde mit einen Abo mit montlicher Zahlung mit mehr als einer Rate in Zahlungsverzug kommen, oder wiederholt mit seinen monatlichen Raten in Verzug geraten, ist der Anbieter berechtigt, den vollen Betrag für das Abo über die gesamte Laufzeit einzuverlangen.
2.5) Der Anbieter distanziert sich ausdrücklich von sämtlichen anderen Preis oder Paketangeboten, welche z.b. von anderen AURUM Filiale angeboten werden. Es können keine Ansprüche aus der Werbung von anderen AURUM Studios oder von AURUM selbst auf den Anbieter übertragen werden.
3.) Rücktrittsrecht, Dauer, Kündigung
3.1) Es besteht kein Widerrufsrecht und kein Rücktrittsrecht. Eine Rückerstattung des Abonnement-Betrages ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die Trainingseinheiten können während der vertraglich vereinbarten Dauer ab Beginn der Vertragslaufzeit genutzt werden. Sollte es den Bedarf einer Vertragsunterbrechung geben, ist dies dem Anbieter vor dem Ablauf dieser Frist schriftlich mitzuteilen.
3.2) Pausierung: Der Anbieter gewährt im beiderseitigen Einvernehmen nach Vorlage eines ärztlichen Attests, eines Schwangerschaftsnachweis es oder einer schriftlichen Bestätigung des Arbeitsgebers über einen beruflichen bedingten Auslandsaufenthalt, eine Ruhezeit. Die Ruhezeit wird an die Nutzungslaufzeit angehängt.
3.3) Im Krankheits- oder Todesfall bzw. im Falle, dass eine auf dem Gesundheitsfragebogen genannte Erkrankung eintreten sollte, welche das Nutzen der Anwendungen für einen längeren, unbestimmten Zeitraum unmöglich macht, kann das Abo an ein Familienmitglied abgetreten werden, einzig eine Rückerstattung ist nicht möglich. Eine vorzeitige Kündigung ist nur bei einer Verlegung des Wohnortes des Kunden möglich. Der neue Wohnort muss mindestens 50 km vom Studiostandort entfernt sein. Diese ausserordentliche Kündigung tritt mit dem folgenden Monatsersten nach der Vorlage einer Meldebestätigung in Kraft.
3.4) Dauer und Laufzeiten: Sämtliche Einheiten verfallen nach den entsprechenden Laufzeiten der Abonnements in welchen diesen gekauft werden. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate. Bei den Spezialabos wie "Flexabos" bzw. "Monatsabos" verlängert sich das Abo automatisch jeden Monat und kann mit einer Kündigungfrist von 4 Monate gekündigt werden.
4.) Sonderaufwände, Chargebacks
Werden durch den Kunden Sonderaufwände, z. B. durch Umbuchungen von Abonnements, Stornierungen oder Ausbuchungen von bereits gestellten Rechnungen, Rückabwicklungen von Verträgen sowie insbesondere Chargebacks (Rückbuchungen) einer Kreditkarte verursacht, so muss der Kunde den Anbieter für diese Aufwände vollständig entschädigen. Der Anbieter kann diese Aufwände mit 120 Fr. (exkl. MWST) pro Stunde verrechnen. Bei Chargeback-Verfahren wird zusätzlich mindestens 10 % vom Rechnungsbetrag oder mindestens 100 Fr. pro Transaktion in Rechnung gestellt. Sollte durch eine Bank ein Chargeback-Verfahren (Rückbuchungsverfahren) durchgeführt werden, hat der Kunde ausserdem allfällige Transaktionsgebühren dafür zu tragen und muss die entsprechenden Ausstände per Banküberweisung an die Anbieterin ausgleichen.
5.) Fotos & Bilder
Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages erteilt der Kunde die ausdrücklichen Genehmigung, dass die Biokinetics Studio One GmbH alle Bilder oder Fotos von ihm bzw. ihr, die während der Trainings gemacht wurden, uneingeschränkt für Werbezwecke oder im Bereich Socialmedia verwendet und nutzen darf. Es können keine Vergütungen oder andere Rechte geltend gemacht werden.
6.) Leistungsstörungen infolge höherer Gewalt, sowie besondere Ausfälle,
Für den Fall, dass das Studio der Anbieterin aufgrund eines nicht von ihr zu verschuldenden Ereignisses "höherer Gewalt" und/oder wegen"besonderen Ausfällen" die Vereinbarung gar nicht (beispielsweise infolge einer vollständigen Schliessung des Studios), nicht vollständig (z.B. aufgrund einer Teilschliessung oder vorübergehenden Schliessung des Studios) oder nicht rechtzeitig (Verzug) erfüllt, bestehen keine Haftung der Anbieterin und keine Schadenersatzansprüche des Mitgliedes (insbesondere in Form einer Rückvergütung für bereits geleistete Beiträge oder Verlängerung der Vertragsdauer) gegenüber der Vertragspartnerin bzw. der Anbieterin. Als höhere Gewalt im Sinne der vorliegenden Bestimmung gelten sämtliche Umstände ausserhalb der Kontrolle bzw. Einflussbereiches der Parteien, insbesondere, aber nicht ausschliesslich, Feuer, Überschwemmungen, Erdbeben, Epidemien und Pandemien, behördlich angeordnete Einschränkungen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und/oder Sicherheit oder der Ausfall öffentlicher Infrastrukturanlagen (wie Werke der Strom- und Energieversorgung). Als besondere Ausfälle gelten Ausfälle, welche auf Grund von Maschinen- oder Softwareproblemen verursacht wurden, auf welche die Anbieterin direkt keinen Einfluss hat. Ebenso gelten krankheitsbedingte Ausfälle von Personal Coaches und Mitarbeiter als besondere Ausfälle.
7.) Haftung
Jegliche weitere Haftung für direkte und/oder indirekte Schäden ist, soweit gesetzlich zulässig, unter allen Titeln ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Anbieter in keinem Fall für leichte Fahrlässigkeit, indirekte und mittelbare Schäden, Folgeschäden etc. Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeitenden des Anbieters. Der Kunde erklärt mit seiner Unterschrift, dass ihm die mit Kraftsport verbundenen Risiken bestens bewusst sind und er entsprechend darüber aufgeklärt wurde. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Kunden. Der Kunde bestätigt, sich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in einer gesundheitlichen Verfassung zu befinden, die für das HIT-Training erforderlich ist, beziehungsweise sich im Zweifelsfall bei seinem Hausarzt über den erforderlichen Gesundheitszustand in Kenntnis gesetzt zu haben. Sollte der Anbieter Zweifel an der gesundheitlichen Eignung des Kunden haben, kann er eine schriftliche Bestätigung des Arztes verlangen, um den erforderlichen Gesundheitszustand feststellen zu lassen. Stellt sich bei der Startuntersuchung ein unzureichender gesundheitlicher Status heraus, kann der Anbieter den Buchungsantrag ablehnen.
Bei einem Konkurs, Verkauf, Standortverschiebung oder bei Beendigung der Geschäftstätigkeit des Anbieters, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Rückerstattung von Beiträgen, selbst dann nicht, wenn das Abonnement noch verbleibende Restlaufzeit hat. Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden, die Anbieterin, sowie deren Inhaber und Organe, in diesem Fall schadlos zu halten. Die Konsequenzen der vorliegenden Erklärung sind dem Kunden vollumfänglich bekannt und er wurde vom Anbieter entsprechend darüber aufgeklärt. Der Kunde erklärt mit seiner Unterschrift, Alles gelesen und verstanden zu haben, und erklärt sich vollumfänglich damit einverstanden.
8.) Gesundheitsanforderungen
Der Kunde ist verpflichtet den aktuelle Gesundheitsfragebogen vom Anbieter ausfüllen und vor Beginn jedes Trainings und jeder Behandlung seine Gesundheitszustand bekannt zu geben. Er bestätigt ausdrücklich, dass er die genannten Hinweise zur Gesundheitsanforderung gelesen und verstanden hat Veränderungen des Gesundheitszustandes müssen dem Anbieter umgehend und ohne Aufforderung oder Erinnerung schnellstmöglich mitgeteilt werden.
Beim Vorliegen oder Auftreten der folgenden „absoluten“ Kontraindikationen darf grundsätzlich keine Anwendung durchgeführt werden:
- Akute Erkrankungen, bakterielle Infektionen und entzündliche Prozesse
- Kürzlich vorgenommene Operationen- Arteriosklerose, arterielle Durchblutungsstörungen- Stents und Bypässe, die weniger als 6 Monate aktiv sind- Unbehandelter Bluthochdruck- Diabetes Mellitus- Schwangerschaft- Elektrische Implantate, Herzschrittmacher- Herz-Rhythmus-Störung- Tumor und Krebserkrankung- Blutungsstörung, Blutungsneigung (Hämophilie)- Neuronale Erkrankung, Epilepsie, schwere Sensitivitätsstörungen- Bauchwand- und Leistenhernie- Akuter Einfluss von Alkohol, Drogen und Rauschmittel
Beim Vorliegen oder Auftreten von „relativen“ Kontraindikationen darf grundsätzlich nur nach schriftlicher ärztlicher Freigabe erfolgen:
- Akute Rückenbeschwerden ohne Diagnose- Akute Neuralgien- Bandscheibenvorfälle- Implantate, die älter als 6 Monate sind- Erkrankungen der inneren Organe und insbesondere Nierenerkrankungen- Kardiovaskuläre Erkrankungen- Bewegungskinetosen- Größere Flüssigkeitsansammlungen im Körper, Ödeme- Offene Hautverletzungen, Wunden, Ekzeme- Verbrennungen- Entsprechende Medikamente
Das AURUM-Training ist hoch intensiv. Trinken Sie vorher ausreichend Flüssigkeit (mindestens 0,5 l) und brechen Sie das Training bei Unwohlsein umgehend ab. Vermeiden Sie zusätzliche körperliche Anstrengung am gleichen Tag.
9.) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll automatisch (ohne weitere Verhandlungen durch die Parteien) eine wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
10.) Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich das materielle schweizerische Recht. Der Gerichtsstand ist St. Gallen.
Öffnungszeiten
MO-FR 07:00-21:00
SA 09:00-17:00
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